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Die Preise gelten in Euro (EUR) ab Verkaufsstelle ohne
Skonto, zuzüglich Mehrwertsteuer!
Bei persönlichem Aussuchen der Pflanzen in unseren Kulturen
müssen die Preise entsprechend der Güteklassen neu vereinbart
werden!
Aufträge, bei denen keine anderen Vereinbarungen getroffen
worden sind, können gegen Nachnahme ausgeübt werden.
Bei Begleichung von Rechnungsbeträgen darf ein Zahlungsziel
von 14 Tagen ab Lieferung der Ware nicht überschritten werden.
Wird das Zahlungsziel von 14 Tagen überschritten, so sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über den Diskontsatz
der Landeszentralbank zu verlangen!
Wir sind berechtigt die Lieferung bis zur Bezahlung oder Sicherheitsleistung
zu verweigern, wenn sich nach erfolgter Auftragsbestätigung
herausstellt, daß in Folge schlechter Vermögensverhältnisse
des Käufers Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gefährdet
ist. Kommt der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlung oder
Sicherstellung nicht nach, so sind wir nach Ablauf einer dem Käufer
zu setzenden Frist von mindestens 2 Tagen berechtigt, vom Verkauf
zurückzutreten. Ferner sind wir berechtigt, einen Kaufvertrag
einseitig fristlos zu lösen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen
aus früheren Lieferungen zum Zeitpunkt der Auslieferung eines
Auftrages noch nicht nachgekommen ist.
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zu Erfüllung
sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüchen.
Bei Hingabe von Schecks und Wechseln bis zu deren Einlösung.
Unser Eigentumsvorbehalt geht nicht dadurch verloren, daß
der Besteller die gelieferte Ware bis zu deren Weiterveräußerung
vorübergehend auf seinem oder fremden Grundstück einpflanzt.
Bei der Vermischung der gelieferten Ware mit anderen, gleichartigen
Waren erwerben wir in Höhe des Wertes der von uns gelieferten
Ware für die Dauer des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes das
Miteigentum der gemischten Waren. Weiterveräußerung,
Verpfändung oder Sicherheitsübereignung vor Erfüllung
unserer Ansprüche ist unzulässig. Sollte dem zuwider eine
Weiterveräußerung erfolgen, tritt der Besteller schon
mit Abschluß des Geschäftes mit uns die künftige
Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des nicht
gezahlten Lieferpreises an uns ab, ohne daß es einer besonderen
Abtretungserklärung bedarf!
Unser Eigentumsvorbehalt bleibt trotz Weiterveräußerung bestehen.
Kosten von Inkasso und Intervention trägt der Besteller.
Versand und Verpackung: Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr
des Bestellers. Bei Verkauf auf Abruf haben wir das Recht, die Pflanzen,
bzw. Bäume bei Herbstbestellung nach dem 01.12. ohne weiteres
abzuschicken.
Für Schäden, die während des Transportes entstanden
sind, sind wir nicht haftbar. Auf Wunsch des Käufers kann die
jeweilige Lieferung gegen Transportschäden versichert werden.
Die Prämie geht zu Lasten des Käufers.
Die Verpackung wird bei uns fachgemäß und sorgfältig
durchgeführt. Stückgutsendungen werden stets fest verpackt,
sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen werden.
Die Verpackung wird dem Besteller zu den Selbstkosten für
Material und Arbeitslohn berechnet und wird nicht zurückgenommen.
Das Rollgeld zur Bahn oder zu Schiff trägt der Besteller.
Seine Höhe richtet sich nach dem jeweiligen örtlichen
Tarifen. Rollgeld und Verpackungskosten können nachgenommen
werden.
Eine Gewähr für das Anwachsen gelieferter Pflanzen kann
grundsätzlich nicht übernommen werden. Wird jedoch seitens
des Käufers eine Anwachsgarantie verlangt, so kann hierfür
ein besonderer Betrag in Anrechnung gestellt werden.
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